Beispiel 7 –
Sturz vom Stufenbarren
Rainer S. war
schon frühzeitig in der von seinem Verein angemieteten Sporthalle, um die
Geräte für das spätere Zirkeltraining mit seiner Jugendmannschaft aufzubauen.
Eigentlich war er noch mit einem zweiten Trainer verabredet, der ihm helfen sollte,
aber dieser war bisher noch nicht da. Also fing Rainer S. schon einmal ohne ihn
an.
Als er die
Geräte aufgebaut hatte, erschienen bereits die ersten Jungen in der Halle. Weil
der zweite Trainer aber immer noch fehlte, verließ Rainer S. die Sporthalle, um
seinen Kollegen anzurufen. Vorher bat er allerdings die zehnjährigen Kinder mit
Nachdruck, ohne ihn nicht an die Geräte zu gehen.
Zum Telefonieren
ging er kurz in einen Nebenraum. Während des Gesprächs kam plötzlich ein Jugendlicher
aus seiner Mannschaft aufgeregt ins Zimmer und sagte, dass etwas Schlimmes
passiert sei. Rainer S. lief sofort in die Halle, um nachzuschauen. Auf dem
Boden neben dem Stufenbarren lag Marc.
Marc war trotz
des ausdrücklichen Verbots auf den Stufenbarren gestiegen und von dort hinunter
auf den Hallenboden gestürzt Rainer S. informierte den Notarzt, der das Kind
sofort ins nächste Krankenhaus brachte, wo die Ärzte ein schwere Verletzung an
der Wirbelsäule feststellten, die voraussichtlich einen bleibenden Schaden nach
sich ziehen wird.
Hat Rainer S. die
Aufsichtspflicht verletzt?