Beispiel 7 – Sturz vom Stufenbarren

 

Rainer S. war schon frühzeitig in der von seinem Verein angemieteten Sporthalle, um die Geräte für das spätere Zirkeltraining mit seiner Jugendmannschaft aufzubauen. Eigentlich war er noch mit einem zweiten Trainer verabredet, der ihm helfen sollte, aber dieser war bisher noch nicht da. Also fing Rainer S. schon einmal ohne ihn an.

 

Als er die Geräte aufgebaut hatte, erschienen bereits die ersten Jungen in der Halle. Weil der zweite Trainer aber immer noch fehlte, verließ Rainer S. die Sporthalle, um seinen Kollegen anzurufen. Vorher bat er allerdings die zehnjährigen Kinder mit Nachdruck, ohne ihn nicht an die Geräte zu gehen.

 

Zum Telefonieren ging er kurz in einen Nebenraum. Während des Gesprächs kam plötzlich ein Jugendlicher aus seiner Mannschaft aufgeregt ins Zimmer und sagte, dass etwas Schlimmes passiert sei. Rainer S. lief sofort in die Halle, um nachzuschauen. Auf dem Boden neben dem Stufenbarren lag Marc.

 

Marc war trotz des ausdrücklichen Verbots auf den Stufenbarren gestiegen und von dort hinunter auf den Hallenboden gestürzt Rainer S. informierte den Notarzt, der das Kind sofort ins nächste Krankenhaus brachte, wo die Ärzte ein schwere Verletzung an der Wirbelsäule feststellten, die voraussichtlich einen bleibenden Schaden nach sich ziehen wird.

 

Hat Rainer S. die Aufsichtspflicht verletzt?