Beispiel 6 – 16jähriger Teilnehmer schläft mit 14jähriger Teilnehmerin
Eine Jugendgruppe befindet sich im Ferienlager. Der Jugendleiter ist 24 Jahre alt.
Die Mädchen und Buben in der Gruppe sind 14 bis 16 Jahre alt. Die Gruppe besteht seit einigen Jahren. Der 16jährige Sven findet besonderen Gefallen an der 15jährigen Monika. Dem Jugendleiter ist bekannt, dass die beiden sich besonders gut verstehen.
In dem Ferienlager sind die Jungen in einer Hütte untergebracht. Die Mädchen schlafen in einer anderen Hütte. In der Nacht schleicht sich die 15jährige Monika in die Hütte der Jungen und schläft mit dem 16jährigen Sven.
Der Jugendleiter wußte von der Beziehung. Er hatte alle Jugendlichen darauf hingewiesen, dass sie ab 22.00 Uhr ihre Hütten nicht mehr verlassen dürfen. Kontrollen hat er nicht durchgeführt.
Frage: Hat sich der Jugendleiter strafbar gemacht?