Beispiel 4 - Steinschleuder
Auf einem Ausflug führen mehrere Kinder Steinschleudern mit sich. Der Jugendleiter macht sie, als er dies bemerkt, auf die Gefahren aufmerksam, die durch solche Schleudern entstehen können und verbietet ihnen, die Schleudern zu benutzen. Trotzdem muss er bald bemerken, dass einzelne Jugendliche mit den Schleudern, aufeinander schießen. Der Jugendleiter verwarnt die 10 bis 14jährigen Jugendlichen nochmals. Etwas später trifft ein Stein, der mittels einer Schleuder abgeschossen wurde, einen Jugendlichen im Gesicht und verletzt ihn schwer.
Hat der Jugendleiter seine Aufsichtspflicht verletzt?