Beispiel 1 – Jugendleiter schläft mit 15jähriger Teilnehmerin

 

Ein 24jähriger Jugendleiter betreut eine Turngruppe eines Vereins. Die Mädchen sind zwischen 14 und 16 Jahre alt. Die 15jährige Barbara gefällt dem Jugendleiter besonders gut. Er beobachtet sie schon seit Monaten sehr intensiv.

 

Als die Gruppe für einige Tage ein Ferienlager besucht, kommen sich die beiden am Lagerfeuer näher. Auch die 15jährige Barbara ist nicht abgeneigt. Sie hat aber noch keine Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht und ist sehr unsicher. Eigentlich ist sie geistig und sittlich noch nicht soweit, eine sexuelle Beziehung einzugehen.

 

Auch aufgrund ihrer fehlenden Reife ist sie letztendlich nicht in der Lage der charmanten Werbung des Jugenleiters zu widerstehen. Sie läßt sich von ihm verführen. Es kommt in der Nacht zum Geschlechtsverkehr.

 

Frage: Welche Straftaten hat der Jugendleiter begangen?